Krankenhaus-Inkasso

Das Einziehen von Krankenhausforderungen aus Behandlungsverträgen durch enfors Law & Collect

Unser Anwaltsinkasso für Kliniken und Krankenhäuser zeichnet sich durch vertrauensvolles, kenntnisreiches und aktives Handeln mit Privatpatienten und Krankenkassen aus. Bei Leistungserbringern wie Krankenhäusern oder Ärzten sind sowohl datenschutzrechtliche Vorgaben als auch die ärztliche Schweigepflicht gleichermaßen zu berücksichtigen.

Die Beauftragung eines Inkassounternehmens zur Eintreibung von Forderungen aus ärztlicher Behandlung ist unter dem Aspekt des Datenschutzes problematisch, da Inkassodienstleister - anders als Rechtsanwälte - keiner Schweigepflicht unterliegen.

Datenschutzrechtliche Vorgaben

Bei der Information, dass ein Betroffener ein Krankenhaus als Patient in Anspruch genommen hat, handelt es sich meist um eine Übermittlung von Daten über den Gesundheitszustand dieses Patienten. Für solche Daten gilt ein besonderes Schutzinteresse. Eine Datenübermittlung richtet sich nach § 28 Abs. 6 Nr. 3 i. V. m. Abs. 8 BDSG.

Die Übermittlung von Daten zur Forderungsbeitreibung durch Dritte ist demnach zulässig, wenn diese Übermittlung „Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen“ überwiegt. Weiterhin ist mit der EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG die Übermittlungsbefugnis in Art. 8 Abs. 2, Buchst. E, 2. Alternative auf die „Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche vor Gericht“ beschränkt.

Ärztliche Schweigepflicht

Eine Weitergabe von der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Informationen ist weiterhin dann gerechtfertigt, wenn dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Schweigepflichtigen selbst unumgänglich ist. Die Übermittlung von Daten ist also erlaubt, wenn sie an einen Rechtsanwalt übermittelt werden, der eine gerichtliche Klage vorbereitet.

Aber auch die außergerichtliche Geltendmachung von Forderungen durch Rechtsanwälte vor Klageerhebung ist durch die genannten Vorschriften abgedeckt.

Als Organe der Rechtspflege unterliegen die Rechtsanwälte der enfors Law & Collect weitreichenden, der Verschwiegenheit und damit den Datenschutzbestimmungen gerecht werdenden Standespflichten, die im Bereich des nichtanwaltlichen Inkassos fehlen.